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Universitäten

Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV)

Die Interkantonale Universitätsvereinbarung vom 27. Juni 2019 regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Universitätskantone. Die Vereinbarung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und hat die IUV von 1997 ersetzt. In einigen Kantonen laufen aktuell noch die Beitrittsverfahren. Bis am 31. Dezember 2021 sind bereits 22 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein der neuen Vereinbarung beigetreten.

Für die Beitrittskantone gilt die neue IUV ab Studienjahr 2021/22 (1. Semester 2021/22). Kantone, die der Vereinbarung noch nicht beigetreten sind, erhalten respektive zahlen während einer Übergangsfrist von maximal zwei Jahren, d.h. bis am 31. Dezember 2023, Beiträge nach der alten IUV.

Die Konferenz der Vereinbarungskantone IUV hat an ihrer konstituierenden Sitzung vom 24. März 2022 die IUV-Beiträge für die Jahre 2022-2024 festgelegt und die Mitglieder der Kommission IUV gewählt.


IUV 1997 (nicht mehr in Kraft; Übergangsrecht für Nicht-Beitrittskantone)

Am 1. Januar 2022 wurde die IUV 1997 von der neuen IUV 2019 ersetzt. Kantone, die der neuen Vereinbarung noch nicht beigetreten sind, erhalten respektive zahlen während einer Übergangsfrist von maximal zwei Jahren, d.h. bis am 31. Dezembe2023, Beiträge nach der alten IUV.


Kommission Interkantonale Universitätsvereinbarung (KIUV)

Die KIUV steuert den Vollzug der Interkantonalen Universitätsvereinbarung. Die KIUV setzt sich aus acht Regierungsrätinnen und Regierungsräten zusammen. Vier vertreten einen Universitätskanton, vier vertreten einen Nichtuniversitätskanton. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre (1.1.2022-31.12.2025).

Zusammensetzung der KIUV

  • Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner (ZH), Präsidentin
  • Conseillère d'État Sylvie Bonvin-Sansonnens (FR)
  • Conseiller d'État Christophe Darbellay (VS)
  • Regierungsrätin Monica Gschwind (BL)
  • Regierungsrat Roland Inauen (AI)
  • Regierungsrat Beat Jörg (UR)
  • Regierungsrat Res Schmid (NW)

Kommission Hochschulfinanzierung: Die Geschäfte der KIUV und der KFHV werden in der Kommission Hochschulfinanzierung vorbereitend beraten. Die Kommission Hochschulfinanzierung ist eine ständige Kommission der EDK. Sie besteht aus den Vorsteherinnen und Vorstehern der kantonalen Hochschulämter der Kantone, die in der KIUV und in der KFHV vertreten sind.

Weitere Informationen.

Kontakt
Francis Kaeser
Leiter Koordinationsbereich Finanzierung


+41 31 309 51 11

Jacqueline Schär
Sachbearbeitung

+41 31 309 51 71

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