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Hochschulen / Lehrerbildung

Die Kantone koordinieren zusammen mit dem Bund den Hochschulbereich. Die EDK ist zuständig für die Anerkennung der Hochschuldiplome von Lehrerinnen und Lehrern.

Bund und Kantone sorgen gemäss dem Hochschulartikel in der Bundesverfassung (Art. 63a BV) gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulbereich. Zum Hochschulbereich gehören dabei gleichermassen die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen. Kantonsseitig bildet die Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 20. Juni 2013 die rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung dieser Aufgabe. Alle Kantone sind der Vereinbarung beigetreten.

Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ist das gemeinsame politische Organ von Bund und Kantonen. Die fachliche Koordination erfolgt in der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities). Der Schweizerische Akkreditierungsrat ist für die Akkreditierung der Hochschulen zuständig.

Lehrerinnen- und Lehrerbildung

Auf Basis der Interkantonale Diplomanerkennungsvereinbarung von 1993 anerkennt die EDK die Abschlüsse von Hochschulstudiengängen, welche für den Beruf der Lehrerin / des Lehrers oder für einen schulischen Beruf der Sonderpädagogik qualifizieren. Diese Studiengänge finden mehrheitlich an Pädagogischen Hochschulen statt. Die Anerkennung ermöglicht die Berufstätigkeit in der ganzen Schweiz und internationale Mobilität.

Die EDK passt ihre Regulierungen für die Schulberufe (Lehrerinnen und Lehrer, schulische Berufe der Sonderpädagogik) laufend an die veränderten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen von Schule und Berufsfeld an. So hat die EDK im Jahr 2019 ihre Grundlagen für die gesamtschweizerische Anerkennung von Lehrdiplomen revidiert. Ziel der Revision war in erster Linie eine Zusammenführung mehrerer Rechtstexte und eine formale Bereinigung. Das Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. In die neue Rechtsgrundlage sind auch Neuerungen der vergangenen Jahre eingeflossen, z.B. die Regelung der gesamtschweizerischen Anerkennung für Quereinsteigende.

Weitere Informationen.

Kontakt
Manja Schlieper
Leiterin Koordinationsbereich Hochschulen & Recht

+41 31 309 51 11

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