Höhere Fachschulen
Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
Die HFSV bildet seit dem Studienjahr 2015/2016 die Grundlage für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu den Bildungsgängen von Höheren Fachschulen (HF). Die Vereinbarung regelt namentlich die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Per Mitte 2015 sind alle Kantone der Vereinbarung beigetreten.
Die HFSV-Vereinbarungskantone legen die Höhe der Semesterbeiträge pro studierende Person fest. Diese Beiträge werden aufgrund von Kostenerhebungen bei den Höheren Fachschulen ermittelt. Für gleiche Studiengänge gelten gesamtschweizerisch gleiche Beiträge.
Die Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sind nicht Teil der HFSV. Informationen zur Subventionierung der Vorbereitungskurse
Beitragsberechtigte Bildungsgänge
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Für die Beitragsberechtigung gelten folgende Voraussetzungen: (1) der Bildungsgang ist durch das SBFI anerkannt (resp. das Gesuch ist eingereicht); (2) der Standortkanton hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Bildungsanbieter abgeschlossen; (3) der Standortkanton hat den Bildungsgang bei der HFSV-Geschäftsstelle gemeldet.
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Studienjahr 2025/2026 (30.04.2025)
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Studienjahr 2024/2025 (30.04.2024)
Höhe der Beiträge, zahlungspflichtiger Kanton
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Die HFSV-Vereinbarungskantone legen die Höhe der Semesterbeiträge pro studierende Person fest. Diese Beiträge werden aufgrund von Kostenerhebungen bei den Höheren Fachschulen ermittelt. Für gleiche Studiengänge gelten gesamtschweizerisch gleiche Beiträge.
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Studienjahre 2025/2026 und 2026/2027 (27.3.2025)
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Studienjahre 2023/2024 und 2024/2025 (27.10.2023)
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Tariffestsetzung; Verzicht auf zweistufigen Entscheidungsprozess (Beschluss vom 24.3.2022)
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Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons; Auslegung von Art. 5 Abs. 2 HFSV (Beschluss vom 25.10.2019)
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Beiträge für (neue) Bildungsgänge ohne Kostendaten (Beschluss vom 31.10.2014)
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Beiträge gemäss Art. 6 und Art. 7 HFSV (Beschluss vom 27.3.2014)
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Rahmenbeschlüsse (27.3.2014)
Dokumente der Geschäftsstelle HFSV
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Die Bildungsanbieter, die zahlungspflichtigen Kantone, die Standortkantone einer Bildungsinstitution und die Geschäftsstelle sind bei der Abwicklung des interkantonalen Lastenausgleichs oder beim Vollzug der HFSV an bestimmte Fristen gebunden. In der Übersicht sind diese für jeden Beteiligten aufgeführt.
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Richtlinien der Geschäftsstelle HFSV zum Vollzug (21.1.2014)
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Fristen gemäss den Richtlinien der Geschäftsstelle zum Vollzug der HFSV (Juni 2024)