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Das Monitoring der Grundkompetenzen in neuer Gestalt

27.10.2023

In Zukunft wird mit dem «Monitoring der Grundkompetenzen» alle vier Jahre überprüft, ob die Schülerinnen und Schüler des 8. und 11. Schuljahrs bestimmte Grundkompetenzen erreichen – von Peter Lenz.

Im Jahr 2011 hat die EDK Grundkompetenzen definiert, die alle Schülerinnen und Schüler erreichen sollen. Seit 2016 wurden drei Leistungsmessungen zur «Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen» durchgeführt. Ab dem Jahr 2028 sollen solche Leistungsmessungen neu in einem festen Rhythmus durchgeführt werden.

Porträt Peter Lenz
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Autor: Peter Lenz, Beauftragter Bildungsmonitoring

Testen im Dienste der Harmonisierung des Bildungssystems Schweiz
Die EDK arbeitet seit Beginn der 2000er Jahre auf eine Stärkung der Bildungskooperation unter den Kantonen hin. Dies mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, den Austausch zwischen den Kulturen zu fördern sowie die Mobilität im Land zu erleichtern. Nach entsprechenden Bemühungen auch auf Bundesebene hat die Stimmbevölkerung im Jahr 2006 die sogenannte Bildungsverfassung angenommen, die wichtige Eckwerte der obligatorischen Schule wie zum Beispiel das Schuleintrittsalter auf nationaler Ebene regelt. Im Jahr 2007 haben die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren ihrerseits das HarmoS-Konkordat verabschiedet. Es legt unter anderem fest, dass zur gesamtschweizerischen Harmonisierung der Unterrichtsziele nationale Bildungsstandards definiert werden, die auch regelmässig überprüft werden.

Im Jahr 2011 wurden die «Grundkompetenzen» verabschiedet. Das sind Bildungsstandards, die beschreiben, was am Ende der drei Zyklen der obligatorischen Schule alle Schülerinnen und Schüler in den Fachbereichen Mathematik, Schulsprache, Fremdsprachen und Naturwissenschaften können sollten. Ab 2016 wurde das Erreichen der Grundkompetenzen bisher dreimal im Rahmen der «Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen» (ÜGK) überprüft: 2016 Mathematik im 11. Schuljahr; 2017 Schulsprache und Fremdsprachen im 8. Schuljahr; 2023 Schulsprache und Fremdsprachen im 11. Schuljahr. Für 2024 ist eine vierte ÜGK-Erhebung in Vorbereitung, diesmal betrifft sie Schulsprache und Mathematik im 4. Schuljahr.

An den ÜGK-Erhebungen nehmen nicht alle Schülerinnen und Schüler teil, sondern jeweils Stichproben. Diese sind mit rund 20 000 Schülerinnen und Schülern so gross, dass sie für jeden Kanton als repräsentativ gelten. In den Ergebnisberichten zu den Erhebungen wird ausgewiesen, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler in jedem Kanton über die Grundkompetenzen verfügt. Dank den Daten, die zusätzlich erhoben werden (administrative Daten und Fragebogendaten), ist es möglich, Erklärungsansätze für die Ergebnisse zu finden. Dabei gilt das Hauptaugenmerk jenen Schülerinnen und Schülern, die nicht gezeigt haben, dass sie über die Grundkompetenzen verfügen. Die Kantone haben die Möglichkeit, die Ergebnisse untereinander zu vergleichen, ebenso ihre Schulsysteme und die Merkmale der Schülerschaft. Ziel ist es, aus den Daten der ÜGK Massnahmen abzuleiten, die zu weniger Unterschieden und besseren Ergebnissen und damit letztlich zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen.

Schülerin schreibt einen Test
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Symbolbild Fremdsprachen
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Symbolbild Unterrichtssprache
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Symbolbild Mathemathik
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Das neue «Monitoring der Grundkompetenzen»
Bei den Erhebungen im Rahmen der ÜGK handelt es sich um Einzelmessungen. Am 27. Oktober 2023 hat die EDK beschlossen, dass die Erhebungen im Dienste des Monitorings der obligatorischen Schule unter der Bezeichnung «Monitoring der Grundkompetenzen» dauerhaft, in fester Kadenz und stärker aufeinander abgestimmt stattfinden sollen. Zudem werden zu jedem Testzeitpunkt künftig die drei Fachbereiche Schulsprache, Mathematik und Fremdsprachen getestet. Der Schwerpunkt der Tests liegt neu auch nicht mehr allein auf den Grundkompetenzen. Die Schwierigkeit der Aufgaben soll stärker variieren, damit mehr Informationen über das vorhandene Leistungsspektrum generiert werden, was die Möglichkeiten der Datennutzung beträchtlich erhöht. Im Jahr 2028 nimmt erstmals ein 8. Schuljahr an einer Erhebung im Rahmen des neuen Programms teil. Drei Jahre später wird derselbe Jahrgang im 11. Schuljahr getestet. Im folgenden Jahr, also mit einem Abstand von vier Jahren zur ersten Erhebung, nimmt dann ein neuer Jahrgang im 8. Schuljahr am «Monitoring der Grundkompetenzen» teil.

Dadurch dass das «Monitoring der Grundkompetenzen» regelmässig stattfinden wird, nicht befristet ist und zudem Jahrgangs-Längsschnitte umfasst, wird es zu einer zuverlässigen und interessanten Datengrundlage für das Bildungsmonitoring von Bund und Kantonen sowie die akademische Forschung.

Möchten Sie etwas zu dem Thema sagen? Oder haben Sie generell Inputs zum Blog? Schreiben Sie uns per, wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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