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Medienmitteilung 29.4.2020

COVID-19: Nationales Schutzkonzept zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts der obligatorischen Schule liegt vor

Bern, 29.4.2020. Der Bundesrat hat entschieden, dass der Präsenzunterricht an den obligatorischen Schulen ab dem 11. Mai wieder stattfinden darf. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) begrüsst diesen Entscheid. Sie begrüsst auch das nationale Schutzkonzept* des Bundesrats zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts. Es lässt den Kantonen den nötigen Spielraum für die Umsetzung. Gleichzeitig ist für die Kantone entscheidend, dass auf Distanzvorschriften zwischen Schülerinnen und Schülern verzichtet wird. Nur so ist der Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule möglich.

Mit dem nationalen Schutzkonzept* hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die wichtigsten Eckwerte zur Wiedereröffnung des Präsenzunterrichts der obligatorischen Schule definiert. Es stellt den Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen durch praktikable und umsetzbare Massnahmen sicher. Gemäss dem Konzept des BAG sind keine Distanzvorschriften zwischen Schülerinnen und Schülern nötig. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der obligatorischen Schule. Das nationale Konzept gibt den Rahmen vor, gilt für alle Fächer, alle Bereiche der Schule (Unterricht, Pausen, Schultransport) und alle Lokalitäten. Es lässt den Kantonen den nötigen Spielraum für die Umsetzung.

Mit der Aufhebung des Verbots von Präsenzunterricht an der obligatorischen Schule durch den Bundesrat liegt die Zuständigkeit für die Schulorganisation wieder bei den Kantonen. Sämtliche schulorganisatorischen oder methodischen Fragen werden durch die einzelnen Kantone geregelt. Dazu gehört auch die Bestimmung des genauen Zeitpunkts der Rückkehr zum Präsenzunterricht an obligatorischen Schulen unter diesen vom Bund vorgegebenen Rahmenbedingungen.

*Ergänzung vom 5.5.2020: Die Bezeichnung "nationales Schutzkonzept" in dieser Medienmitteilung steht für die "COVID-19 Grundprinzipien zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an obligatorischen Schulen" des BAG vom 1.5.2020.

Herausgeber:
Mediendienst Generalsekretariat EDK

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