Sprachen und Austausch
Die EDK setzt sich für die Förderung der Mehrsprachigkeit und die Förderung von Austausch und Mobilität ein.
Die Förderung in der Schul- und Erstsprache ist wichtig für eine gelingende Schullaufbahn. In der offiziell viersprachigen Schweiz lernen die Schülerinnen und Schüler zudem ab der Primarstufe eine zweite Landessprache und Englisch. Austauschaktivitäten ergänzen das schulische Sprachenlernen. Sie sind wichtig für die Verständigung zwischen verschiedenen Kultur- und Sprachräumen.
Sprachenunterricht
Die EDK unterstützt die laufenden Bemühungen der Kantone zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Sprachenunterrichts mit Empfehlungen, Publikationen, Fachtagungen, Arbeiten im Netzwerk, Beteiligung an den europäischen Arbeiten im Sprachenbereich und weiteren Tätigkeiten.
Grundlagen der nationalen Koordination des Sprachenunterrichts sind die EDK-Sprachenstrategie von 2004 (obligatorische Schule) und 2013 (Sekundarstufe II) sowie die nationalen Bildungsziele von 2011 für die Schulsprache, die zweite Landessprache und Englisch. Die wichtigsten Schwerpunkte der Sprachenstrategie von 2004 sind ins HarmoS-Konkordat von 2007 eingeflossen.
Dokumentation zum Sprachenunterricht
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Beschlüsse der EDK
Beschlüsse der EDK
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EDK-Empfehlungen zur Förderung der Landessprache Italienisch an den Schweizer Gymnasien; Ergebnisse der Befragung der Kantone (24.6.2021)
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Empfehlungen zum Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule (26.10.2017)
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Empfehlungen zur Förderung der Landessprache Italienisch an den Schweizer Gymnasien (26.3.2015)
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Stellungnahme zum Sprachenunterricht (31.10.2014)
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Sprachenstrategie Sekundarstufe II (24.10.2013)
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Nationalen Bildungsziele für die obligatorische Schule (Schulsprache, zweite Landessprache, Englisch)
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Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 14. Juni 2007
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Sprachenstrategie für die obligatorische Schule (25.3.2004)
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Info-Materialien
Info-Materialien
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Informationsbroschüre Ich lerne Sprachen (Oktober 2013)
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Die EDK-Sprachstrategie 2004 bis 2014 (Artikel in der Zeitschrift Babylonia 3/2014)
Austausch und Mobilität
Die EDK unterstützt mit verschiedenen Empfehlungen die Förderung von Austauschaktivitäten. 2017 hat sie zusammen mit dem Bund eine Schweizerische Strategie Austausch und Mobilität verabschiedet. Ziel ist eine qualitative und quantitative Stärkung von Austausch und Mobilität. Die EDK-Ausführungsempfehlungen von 2019 betreffen die Umsetzung der Strategie. Auf operativer Ebene liegt die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie weitgehend bei der nationalen Agentur Movetia, die von Bund und Kantonen für die Förderung von Austausch und Mobilität gegründet wurde.
Dokumentation zu Austausch und Mobilität
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Ausführungsempfehlungen für die interkantonale Koordination von Austausch und Mobilität (28.3.2019)
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Schweizerische Strategie Austausch und Mobilität von Bund und Kantonen (2.11.2017)
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Empfehlungen zum Fremdsprachenunterricht (Landessprachen und Englisch) in der obligatorischen Schule (26.10.2017)
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Links
Links
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Nationale Agentur Movetia
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Kantonale Anlaufstellen für den schulischen Austausch
Europäisches Sprachenportfolio
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Das Europäische Sprachenportfolio (ESP) leistet einen wichtigen Beitrag zur schulischen Förderung der Mehrsprachigkeit über alle Stufen hinweg. Es kann ergänzend zu Sprachlehrmitteln eingesetzt werden.
Die Europäischen Sprachenportfolios für die Schweiz werden im Auftrag der EDK herausgegeben, sind vom Europarat validiert und erscheinen beim Schulverlag plus. Das Instrument der individuellen Portfolios ist in Artikel 9 des HarmoS-Konkordates vorgesehen. Die Schweizer Ausgabe des ESP liegt in folgenden Versionen vor:- ESP I: Sprachenportfolio für Kinder von 7 bis 11 Jahren, dazu gehört auch das Portfolino für 4 bis 7-Jährige
- ESP II: Sprachenportfolio für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren für die Sekundarstufe I
- ESP III: Sprachenportfolio für Jugendliche und Erwachsene (ab 15 Jahren).
Zum ESP gibt es verschiedene Zusatzmaterialien, z.B. zur Unterstützung von Austauschaktivitäten.
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Erklärung der EDK und weiterer Partner zur Lancierung des Europäischen Sprachenportfolios in der Schweiz (1.3.2001)
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Europäisches Sprachenportfolio (Website ESP Schweiz)
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Sprachenportfolio auf der Website des Europarates
Europäisches Fremdsprachenzentrum
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Das Europäische Fremdsprachenzentrum (EFSZ) in Graz ist eine Institution des Europarates. Das Generalsekretariat der EDK vertritt die Schweiz im Lenkungsausschuss. Aufgabe des EFSZ ist die Promotion von Innovationen im Bereich des Lernens und Lehrens von modernen Sprachen. Das EFSZ organisiert zu diesem Zweck Ateliers in Graz. Die Schweiz kann Teilnehmende an die Ateliers in Graz delegieren. Das Generalsekretariat EDK ist zuständig für deren Nominierung.
Informationen zu den Projekten finden sich auf der Website des EFSZ. Ebenfalls Online zur Verfügung stehen pädagogische Materialien, die im Rahmen der Projekte entwickelt worden sind, wie zum Beispiel das Lehrmittel PluriMobil. Es unterstützt Lehrpersonen bei der Planung und Umsetzung von Mobilitätsprojekten mit ihren Klassen.
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Website EFSZ
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Informationsbroschüre EFSZ
Europäischer Sprachentag
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Der 26. September ist der Europäische Tag der Sprachen. Ziel des jährlichen Aktionstages ist es, die Bedeutung der sprachlichen Vielfalt hervorzuheben und das lebenslange Sprachenlernen zu fördern. Lanciert wurde der Tag im Jahr 2001 vom Europarat in Strassburg. 46 Länder, darunter die Schweiz, sind Mitglieder des Europarats.
Der europäische Sprachentag bietet eine gute Gelegenheit, sich in den Schulklassen mit dem Thema «Sprachen und Kulturen» auseinanderzusetzen. Das ist auch an einem anderen Datum möglich, falls der 26. September in die Schulferien fällt.
Schulklassen können ihre Aktivitäten im Kalender des Europäischen Sprachentags eintragen. Für Fragen zum EFSZ oder zum Europäischen Sprachentag können Sie sich an Wilfrid Kuster wenden.
Sprachengesetz: Eingabe von Gesuchen beim Bundesamt für Kultur
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Gestützt auf das Sprachengesetz des Bundes von 2007 kann das Bundesamt für Kultur (BAK) Finanzhilfen gewähren für Projekte zur Förderung der Landessprachen im Unterricht oder zur Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache.
- Eingabeberechtigt sind kantonale Erziehungsdepartemente oder einzelne Projektträger, sofern ihr Projekt durch ein kantonales Erziehungsdepartement empfohlen wird (Empfehlungsschreiben).
- Frist für die Eingabe eines Projektes in einem Kalenderjahr ist jeweils der 31. Januar des betreffenden Jahres.
- Die Ausschreibung für Projektanträge wird drei Monate vorher (am 31. Oktober) auf der Förderplattform FPF des Bundesamtes für Kultur (BAK) aufgeschaltet. Die Projektanträge sind dem BAK über diese Förderplattform zuzustellen.
Das BAK publiziert Zusammenstellungen der bislang geförderten Projekte:
- Förderung der Landessprachen im Unterricht (Art. 10 SpV) in den Jahren 2021-2024, 2016-2020 und 2011-2015.
- Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger im Unterricht (Art. 11 SpV) in den Jahren 2021-2024, 2016-2020 und 2011-2015.
Weitere Dokumente
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Reglement über die Gewährung von Finanzhilfen gemäss Art. 10 und Art. 11 Sprachenverordnung (20.10.2020)
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Regolamento sulla concessione di aiuti finanziairi secondo gli articoli 10 e 11 dell'Ordinanza sulle lingue (20.10.2020)
Berichte und Publikationen
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Gute Praxis im Sprachenunterricht (EDK 2017), Online-Publikation
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Selbstbeurteilungsinstrument für Sprachlehrpersonen
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Verschiedene EDK-Publikationen und Tagungsberichte zum Sprachenunterricht finden sich bei den Schriftenreihen