Sonderpädagogik
Die EDK stellt den Vollzug des Sonderpädagogik-Konkordats sicher.
Die Kantone tragen die Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf. Die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Angebote und Massnahmen wird kantonal definiert. Zu den kantonalen Sonderpädagogik-Konzepten
Im Auftrag der EDK unterstützt das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) die Kantone bei der Umsetzung ihrer kantonalen Sonderpädagogik-Konzepte.
Die EDK vollzieht die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 (Sonderpädagogik-Konkordat). Das Konkordat ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es regelt nicht die Angebote und Massnahmen als solche – das erfolgt auf kantonaler Ebene –, sondern die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen. Diese Zusammenarbeit erfolgt im Wesentlichen über die Anwendung von drei gemeinsam entwickelten Instrumenten: einer gemeinsamen Terminologie, Qualitätsvorgaben für Anbieter und einem Abklärungsverfahren.
Terminologie und Qualitätsstandards
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Die Plenarversammlung der EDK hat am 25. Oktober 2007 eine einheitliche Terminologie und Qualitätsstandards für Leistungsanbieter verabschiedet. Ergänzend zur Terminologie von 2007 hat die EDK am 25. März 2021 eine terminologische Handreichung für künftige Rechtssetzungsprojekte im Bereich der Sonderpädagogik verabschiedet.
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Terminologische Handreichung für künftige Rechtssetzungsprojekte im Bereich der Sonderpädagogik (25.3.2021)
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Einheitliche Terminologie für den Bereich der Sonderpädagogik (25.10. 2007)
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Qualitätsstandards der Kantone zur Anerkennung von Leistungsanbietern im Bereich der Sonderpädagogik (25.10.2007)
Standardisiertes Abklärungsverfahren
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Das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) ist ein Instrument des Sonderpädagogik-Konkordats. Die Kantone setzen das SAV ein, wenn es um die Anordnung von verstärkten individuellen Massnahmen im Bereich der Sonderpädagogik geht
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Handreichung zum standardisierten Abklärungsverfahren (SAV)
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Print bestellen (1 Ex. CHF 15.- + Versandkosten)
Bitte Anzahl Exemplare und Sprache (D, F oder I) angeben -
SAV-Formular auf der Website SZH
Diplomanerkennung
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Die EDK ist zuständig für die Anerkennung von Berufsdiplomen im Bereich Sonderpädagogik (schulische Heilpädagogik und heilpädagogische Früherziehung).
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Rechtssammlung / Reglement 4.2.2.2
Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen
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Alle Kantone beteiligen sich an der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE). Diese Vereinbarung zwischen den Kantonen regelt die Schulung/Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Sonderschule oder in einer anderen Institution ausserhalb des Wohnkantons.
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Die IVSE auf der Website der SODK
Vertiefungsbericht «Sonderpädagogik in der Schweiz»
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Der Bericht «Sonderpädagogik in der Schweiz» ist eine Momentaufnahme der Sonderpädagogik und der besonderen Massnahmen in der Arbeitswelt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es handelt sich um die erste Bestandesaufnahme dieser Art nach den tiefgreifenden Veränderungen seit 2004. Der Bericht vermittelt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, statistische Daten, Massnahmen und Angebote, Finanzierungsmechanismen und stellt zudem ausgewählte Forschungsergebnisse dar.
Beatrice Kronenberg, die frühere Leiterin des Schweizer Zentrums für Heil- und Sonderpädagogik, hat den Bericht im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erstellt.
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Zum Bericht «Sonderpädagogik in der Schweiz» (September 2021)
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Zur Zusammenfassung der Berichts «Sonderpädagogik in der Schweiz»