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Erfüllt mein Diplom die Voraussetzungen für eine Überprüfung?
Die Voraussetzungen für die Ausübung des Lehrberufs sind von Land zu Land unterschiedlich. Die EDK ist an die gesetzlichen Voraussetzungen des Herkunftslandes gebunden.
Es können nur Diplome überprüft werden, welche die Voraussetzungen für eine vollumfängliche, uneingeschränkte Lehrbefähigung im Herkunftsland erfüllen (offizielle Lehrbefähigung für öffentliche Schulen gemäss den Gesetzen des Herkunftslandes). Die Lehrbefähigung muss für jede beantragte Unterrichtsstufe und jedes Unterrichtsfach vorliegen. Bei Unsicherheiten erhalten Sie beim Bildungsministerium des Herkunftslandes eine schriftliche Bestätigung.
Hinweis: Die gesetzlich geregelte Lehrbefähigung ist nicht das Gleiche wie die Erlaubnis zu unterrichten oder eine Anstellung als Lehrperson.
Ihr Diplom erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Überprüfung (= Sie sind antragsberechtigt), wenn Sie im Herkunftsland alle Bestandteile der Lehrerausbildung inklusive Berufsprüfungen für die beantragten Unterrichtsstufen und Unterrichtsfächer erfolgreich absolviert haben und über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen (siehe Checkliste).
Welche Unterrichtsstufen können in der Schweiz beantragt werden?
Sind Sie nicht sicher, ob Sie für eine Unterrichtsstufe vollumfänglich und uneingeschränkt lehrbefähigt sind?
Verlangen Sie eine Bestätigung des Bildungsministeriums im Herkunftsland mit Angaben über die Schulstufen inklusive Alter der Schülerinnen und Schüler und Unterrichtsfächer, für welche Ihre Lehrbefähigung vollumfänglich und uneingeschränkt gültig ist.

