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Aktuellen Medienberichterstattungen zufolge könnte man den Eindruck erhalten, BNE habe in der Schule nichts zu suchen. Dem ist aber nicht so, wie auch ein jüngst verfasster Bericht durch den Bundesrat unterstreicht. Die Förderung einer Nachhaltigen Entwicklung ist in Artikel 2 der Bundesverfassung als Auftrag staatlichen Handelns festgeschrieben. Die Sensibilisierung der Bevölkerung, so die Strategie des Bundesrats von 2002, soll über das Bildungswesen erfolgen. Diesen Plan hat die EDK seither gemeinsam mit verschiedenen Bundesämtern mit Erfolg umgesetzt. BNE ist in der obligatorischen Schule, auf Sekundarstufe II und in der Lehrpersonenausbildung verankert.

BNE als fester Bestandteil der Lehrpläne und Qualitätsentwicklung der Schulen
Den Anfang markieren die Abkommen und Konferenzen der Vereinten Nationen, die weltweit und bis heute – Agenda 2030 – für die Nachhaltige Entwicklung prägend sind. 2001 hat die EDK beschlossen, gesellschaftliche Kernfragen wie Ethik, Migration und Interkulturalität sowie Themenbereiche wie Gesundheit und Umwelt in die obligatorische Schule zu integrieren. Auch verschiedene Bundesämter verfügten über einen Bildungsauftrag in nachhaltiger Entwicklung und entsprechende Fördermittel. Eine Plattform zwischen der EDK und den betroffenen Bundesämtern half, die Aktivitäten und Anliegen von Bund und Kantonen zu koordinieren. Entstanden ist eine gemeinsame Vision und ein Expertenbericht, der den Grundstein zur Verankerung von BNE in die sprachregionalen Lehrpläne legte. Seit mehreren Jahren ist BNE nun bereits als fester Bestandteil in den Lehrplänen der obligatorischen und nachobligatorischen Schule eingeführt. BNE ist überdies aber auch ein Ansatz für die Qualitätsentwicklung der Schule. Als gesamtheitlicher Ansatz umfasst BNE alle Aspekte und Beteiligte des Schullebens mit Blick auf nachhaltige Lern- und Lebensräume.