Navigieren auf EDK

Inhalts Navigation

Sie sind hier: Startseite / Bildungssystem / Kantonale Schulorganisation / Kantonsumfrage / Lehrpersonen: Unterrichtsverpflichtung, Berufsauftrag

Lehrpersonen: Unterrichtsverpflichtung, Berufsauftrag

Betroffene Stufen

Kindergarten (Jahre 1-2)
Primarstufe (Jahre 3-8)
Sekundarstufe I (Jahre 9-11)
Berufliche Grundbildung (schulischer Teil)
Fachmittelschule
Gymnasiale Maturitätsschulen

Kontext

Die Kantone erteilen den Lehrpersonen in der Regel einen Berufsauftrag. Dieser umfasst alle Bereiche des Schulbetriebs wie z.B. die Planung und Durchführung des Unterrichts, die Mitarbeit bei administrativen Arbeiten und der Schulentwicklung, die Zusammenarbeit mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen sowie die Weiterbildung. Die Kantone legen die Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen fest. Die Jahresarbeitszeit setzt sich zusammen aus der Unterrichtszeit sowie aus der für die übrigen Bereiche des Berufsauftrags aufzuwendenden Arbeitszeit. Der Beschäftigungsgrad und damit auch die Entlöhnung wird durch die Anzahl der Wochenlektionen bestimmt. Die Kantone definieren in ihrer Personalgesetzgebung die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für ein Vollpensum in Lektionen oder Stunden (Pflichtlektionen). Lehrpersonen, die eine Klassenlehrerfunktion ausüben und/oder ein bestimmtes Alter erreicht haben, werden von dieser Unterrichtsverpflichtung teilweise um eine definierte Anzahl Lektionen bzw. Stunden entlastet (Pensenreduktion).

Ergebnisse

Fusszeile