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Berufliche Grundbildung

Die Ausbildung findet an drei Orten statt: im Ausbildungsbetrieb, im überbetrieblichen Kurszentrum und in der Berufsschule. Die Kantone sind für die Aufsicht über die Lehrlingsausbildung und die Organisation der Kurse an den Berufsschulen zuständig. 

Den Lernenden werden drei Ausbildungswege angeboten: 

  • Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA)
  • Eidg. Berufsmaturität

Eine Kommission Berufliche Grundbildung ist mit der Aufgabe betraut, sich mit allen Fragen der beruflichen Grundbildung zu befassen.

Subkommission Schulorte der deutschen Schweiz

  • Präsidium

    Sandro Schneider (AG)

    Geschäftsstelle

    Karin Rüfenacht
    Tel. 031 309 51 66
     

    Mitglieder

    Yves Anderhub (LU, NW, OW, SZ, UR, ZG), Anja Groenvold (BL, BS), Sandra Hartmann (AI, AR, GL, GR, SG, TG, FL), Patrick Seiler (SO), Carol Suter (ZH, SH), Anja Wildgrube (BE, de-FR, de-VS),

    Zielsetzung und Aufgaben 

    Die Subkommission bearbeitet die Zuweisung interkantonaler Schulorte, namentlich bei Berufen oder bei Berufsfeldern mit geringen Beständen an Lernenden. Sie unterstützt die Kantone insbesondere in der Organisation ihrer Angebote an den entsprechenden Berufsfachschulen gemäss Art. 22 BBG sowie ihrer Aufsicht gemäss Art. 24 BBG. Sie stellt dabei die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sicher.

  • Mandat
  • Grundlagenpapier der Subkommission Schulorte Deutschschweiz zur Ausarbeitung von Schulortsempfehlungen

Weitere Informationen.

Kontakt
Geschäftsstelle SBBK
+41 31 309 51 11

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