- Lehrgang
- Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung?
Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung?
Die Modulkurse bereiten dich auf die eidgenössische Berufsprüfung «Berufsbildungsfachfrau/-fachmann FA» vor. Zur Abschlussprüfung wirst du zugelassen, wenn du mindestens zwei Jahre im Bereich der Berufsbildung gearbeitet hast und folgende Dokumente vorlegen kannst:
- die vier Modulabschlüsse (oder eine Gleichwertigkeitsbestätigung);
- den Kursausweis bzw. das Diplom als Berufsbildnerin/-bildner in einem Lehrbetrieb (Kurs Berufsbildnerin/-bildner);
- einen Tertiärabschluss (höhere Berufsbildung, Fachhochschule, Universität) oder eine gleichwertige Qualifikation.
Falls du über keinen Tertiärabschluss verfügst, kannst du eine Anerkennung der Gleichwertigkeit beantragen. Dabei wird folgende Praxis angewendet:
- 9 Jahre Berufserfahrung (inkl. berufliche Grundbildung, welche zu 100 Prozent angerechnet wird), wovon mind. 2 Jahre im Bereich der Berufsbildung (hauptberuflich);
- Weiterbildungsnachweise, welche die Haltung des lebenslangen Lernens dokumentieren.
Das Gesuch für die Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation kann per E-Mail an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Der Lebenslauf und die entsprechenden Weiterbildungsnachweise sind dem Gesuch beizulegen.
