- Nachobligatorische Bildung
- Tertiärstufe
- Höhere Berufsbildung
- Organisation der Ausbildung und Abschluss
- kein Titel
Die Prüfungsvorbereitungen sind nicht reglementiert. In der Regel besuchen die Kandidaten und Kandidatinnen Vorbereitungskurse, die von öffentlichen oder privaten Bildungsinstitutionen oder von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) angeboten werden. Da die Kurse staatlich nicht reglementiert sind, unterstehen sie keiner staatlichen Aufsicht. Inhalte und Programm richten sich nach den Vorschriften der Prüfungsordnungen. Die Kurse werden berufsbegleitend absolviert und dauern zwischen zwei bis vier Semester. Die Vorbereitung kann auch autodidaktisch erfolgen.
Die eidgenössischen Berufsprüfungen werden mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen. Dem Titel der Berufsbezeichnung wird der Zusatz «mit eidgenössischem Fachausweis» (bspw. Informatiker / Informatikerin mit eidgenössischem Fachausweis) beigefügt. Die eidgenössischen höheren Fachprüfungen schliessen mit einem eidgenössischen Diplom ab. Der betreffenden Berufsbezeichnung wird der Zusatz «diplomiert» (bspw. diplomierte Grafik-Designerin/diplomierter Grafik-Designer) oder «mit eidgenössischem Diplom» (bspw. Lebensmitteltechnologe /Lebensmitteltechnologin mit eidgenössischem Diplom) oder «Meister» (bspw. Gärtnermeisterin/Gärtnermeister) beigefügt. Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) hat Empfehlungen für die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung zu Bachelorstudiengängen von Fachhochschulen herausgegeben.
